Mashup-Videos: meine Arbeitsweise

Vorhandene Bilder, neue Zusammenhänge

Meine Arbeiten entstehen aus bereits vorhandenem Bild- und Videomaterial. Ich bezeichne sie als Mashup-Videos. Collage, Kompilation und Aneignung gehen dabei ineinander über: Durch Auswahl, Montage und Ton entstehen Beziehungen zwischen Bildern, die ursprünglich in anderen Zusammenhängen standen.

Montage und Intuition

Am Anfang steht eine Idee oder Fragestellung. Wie der fertige Film aussehen wird, entwickelt sich während der Arbeit. Bilder führen zu weiteren Bildern; Rhythmus, Wiederholung und Gegenüberstellung verändern ihre Wirkung. Wissen über Montage und Erzählweise verbindet sich dabei mit einer assoziativen, intuitiven Suche.

Einen Bezugspunkt bildet Marko Straßburgers Beschreibung der Arbeitsweise des Found-Footage-Films: Einzelne Bilder und Ideen werden Schritt für Schritt in einen neuen Zusammenhang gestellt. Dies ist eine Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat. Quelle: Bachelorarbeit, Kapitel 3.3.

Beispiele aus meinen Filmen

In See You, Palestine stehen Erinnerung, Verlust und kulturelles Leben im Mittelpunkt. Great Journey beschäftigt sich mit Nahtoderfahrungen. Who Is Calling? betrachtet das Verhältnis des Menschen zu Umwelt und Mitmenschen.

Künstlerische Bezüge und Quellen

Weitere Anregungen finden sich in den Bereichen Found Footage und Künstler.


Art With Miss Linda: Nonsense Magazine Collage – Collage Art Lesson

In dieser englischsprachigen Collage-Lektion zeigt Miss Linda, wie aus Balance, Farbe und spielerischen Einfällen ein stimmiges Kunstwerk entsteht.

Liste von Found-Footage-Filmen (Material-Aneignung)

Einige Videokünstler mit Links und Informationen zu ihrer Vita in Wikipedia:


Urheberrechtliche Einordnung EU, Deutschland, international (USA)

Juni 2021 wurde in Deutschland die bereits in 2019 von der EU erlassene Richtlinie „2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt)“ umgesetzt. Seitdem steht der „Pastiche“ als ausdrücklich normierte künstlerische Ausdrucksform im deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 51a UrhG).
Hierzu ein Zitat von Till Kreutzer, der Konzept und Konsequenzen des Pastiche-Begriffs untersucht hat. Nach Kreutzers Einschätzung formulierte der Gesetzgeber den Pastiche-Begriff „bewusst offen“. Er definiert den Pastiche folgendermaßen: „Ein Pastiche ist ein eigenständiges kulturelles und/oder kommunikatives Artefakt, das sich an die eigenschöpferischen Elemente veröffentlichter Werke Dritter anlehnt und sie erkennbar übernimmt.“

Ich empfehle zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema und insbesondere zu den juristischen Fragen:

Fair Use auf YouTube

YouTube erhält viele Anträge auf Entfernung von Urheberrechtsinhabern. Darin wird YouTube aufgefordert, bestimmte Videos zu löschen, die mutmaßlich Urheberrechte verletzen. Manchmal beziehen sich diese Anträge auf Videos, die urheberrechtliche Ausnahmen darstellen oder eindeutig die Voraussetzungen für Fair Use zu erfüllen scheinen. … mehr

Urheberrecht und Fair Dealing: Mashups erstellen (englisch)

Englischsprachige Informationen über Ausnahmen für nichtkommerzielle nutzergenerierte Inhalte und Mashups (Mount Saint Vincent University)

Urheberrecht: Quellen zur weiteren Lektüre


Meine Videoarbeiten

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